Immobilien­verwaltung

Die Aufgaben und Pflichten für die WEG-Verwaltung ergeben sich im Großen und Ganzen aus dem WEG-Gesetz; dies sind im Einzelnen:

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  • Führung von Bankkonten
  • Objektbezogene Buchhaltung
  • Hausgeld-Abrechnung gemäß aktueller Rechtsprechung
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplans
  • Optimierung der Betriebskosten
  • Instandhaltungsplanung
  • Technische Verwaltung
  • Organisation einer gut strukturierten Eigentümer-Versammlung

Im Bereich der Mietverwaltung bieten wir folgende Leistungen an:

  • Führung von Bankkonten
  • Objektbezogene Buchhaltung
  • Rechnungswesen
  • Zahlung der zu tragenden Lasten
  • Mieteingänge
  • Mahnwesen
  • Betriebskosten-Abrechnung
  • Einnahme-/Überschußrechnung
  • Regelmäßiges Reporting
  • Instandhaltungsplanung
  • Technische Verwaltung

Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.