Immobilienverwaltung
Die Aufgaben und Pflichten für die WEG-Verwaltung ergeben sich im Großen und Ganzen aus dem WEG-Gesetz; dies sind im Einzelnen:
- Führung von Bankkonten
- Objektbezogene Buchhaltung
- Hausgeld-Abrechnung gemäß aktueller Rechtsprechung
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- Optimierung der Betriebskosten
- Instandhaltungsplanung
- Technische Verwaltung
- Organisation einer gut strukturierten Eigentümer-Versammlung
Im Bereich der Mietverwaltung bieten wir folgende Leistungen an:
- Führung von Bankkonten
- Objektbezogene Buchhaltung
- Rechnungswesen
- Zahlung der zu tragenden Lasten
- Mieteingänge
- Mahnwesen
- Betriebskosten-Abrechnung
- Einnahme-/Überschußrechnung
- Regelmäßiges Reporting
- Instandhaltungsplanung
- Technische Verwaltung
Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.